Neues Rundschreiben
Rundschreiben A 9/2024
Rundschreiben C 6/2024
Rundschreiben D 1/2024
Service-Portal des KAV Bayern
Übersicht Onlinedienste
Aus einer einheitlichen Benutzeroberfläche Onlinedienste können die Datendienste des KAV Bayern benutzt bzw. deren Einstellungen verändert werden. Die Freischaltung / Änderung / Löschung der Nutzer erfolgt vielmehr durch das Mitglied oder Gastmitglied selbst durch den vom Mitglied oder Gastmitglied bestimmten Administrator. Zur Nutzung und Verwaltung der Onlinedienste gelangen Sie hier: Onlinedienste
Beachten Sie hierzu die Hinweise zur Nutzung und Verwaltung, sowie zum Datenschutz. Folgende Datendienste können über das Serviceportal verwaltet und genutzt werden:
Rundschreiben im KAV-Serviceportal:
Sie haben die Möglichkeit, die Mitteilungen (Rundschreibens/Kurznachricht/Chefrundschreiben) des KAV Bayern in einer elektronischen Ausgabe zu erhalten. Sie wählen selbst aus, welches Mitteilung und wie viele Ihrer Sachbearbeiter diese erhalten sollen. Die Nutzer werden per Email über das Erscheinen eines neuen Rundschreibens/Kurznachricht/Chefrundschreiben informiert, dieses steht dann in den Onlinediensten „Rundschreiben-Download“ für ca. 8 Wochen als PDF-Download zur Verfügung. Zur dauerhaften Nutzung der elektronischen Rundschreibens/Kurznachricht/Chefrundschreiben siehe nachfolgende Hinweise zur Datensammlung des KAV Bayern.
Unser Rundschreiben-Verteiler besteht aus den Rubriken:
- A- Rundschreiben
- Kurznachrichten
- Chefrundschreiben
- Sozial- und Erziehungsdienst
- Krankenhäuser mit TV-Ärzte/VKA
- Bertreuungseinrichtungen
- Nahverkehr
- TV-V
- Sonstiges (Sparkassen, Musikschulen, Forstbetriebe, etc.)
Bitte überprüfen Sie Ihre Eintragungen, die Sie jederzeit selbst ändern oder ergänzen können. Für die Eintragungen und Änderungen benötigen Sie die Administratorberechtigung (siehe ggf. Anleitung und Information zu den Onlinediensten)
Datensammlung des KAV Bayern:
Sofern Sie Bezieher der Datensammlung des KAV Bayern sind, können Sie die Nutzer entsprechend der Anzahl der bezogenen Lizenzen über die Anwenderverwaltung von Ihrem Administrator in den Onlinediensten verwaltet werden. Die KAV-Sammlung Bayern wird von den Benutzern ebenfalls über die Onlinedienste verwaltet (Grundsätzliche Informationen zur Sammlung)
Zu den Onlinediensten
Personalbestandserhebung:
Sie können über die Benutzeroberfläche in der Anwenderverwaltung bestimmen, wer die Berechtigung für das Ausfüllen des Erhebungsbogens im Internet für die Personalstandserhebung hat. Sie können Sie hierfür die vom KAV zugewiesen Zugangsdaten für die Erhebung verwenden.