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Neues Rundschreiben

Rundschreiben C 4/2024
Rundschreiben G 3/2024
Rundschreiben B 1/2024

News

Information vom 02.07.2024:

Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte werden im September fortgesetzt

Die zweite Tarifverhandlungsrunde zwischen…

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VKA und VKU zum Tag der Daseinsvorsorge 2024: Sichere Jobs mit Sinn 

Umfrage rückt Fachkräftebedarf in den Fokus/Vertrauen in die Daseinsvorsorge…

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Mitglieder News

Anlässlich der anstehenden Tarifrunde 2024 mit dem Marburger Bund hat unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),…

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Das aktuelle Hochwassergeschehen stellt für alle Betroffenen – und damit auch für viele Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst in Bayern –…

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Personalbestandserhebung 2024

  • Die schriftliche Information hierzu sowie Zugangsdaten zum elektronischen Erhebungsbogen wird Ihnen in den nächsten Tagen zugesendet.
    Bitte warten Sie diese Information ab.

     
  • Freischaltung:
    Die Datenbank für Ihre Eingabe des Elektronischen Erhebungsbogens können Sie unter diesem Link aufrufen.
                         
  • Stichtag für die Erhebung 2024 ist der Personalbestand am
    31. Mai 2024.

     
  • Letzter Termin für die Eingabe der Personalbestandserhebung:
    13. August 2024

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Ihre Ansprechpartner sind:

Frau Müller, Tel: 089/530987-50
Frau Ehle, Tel: 089/530987-44

Frau Pavlovic (täglich 09:00-13:00 Uhr), Tel:089/530987-38

Zur Verwendung der Datenbank siehe Hinweise in der Datenschutzhinweise.

Wichtige Hinweise zur Freischaltung der Datenbank, den Zugangsdaten und zur Eingabe der Daten:

  • Neue Zugangsdaten/Passworte:
    Ihre Zugangsdaten für den Erhebungsbogen haben Sie mit der schriftlichen Aufforderung zur Eingabe des Erhebungsbogens erhalten.
     
  • Wichtig für die Eingabe der Daten:
    Die Zwischensummen und Endsummen in den jeweiligen Zeilen werden nicht während der Eingabe, sondern erst beim Speichern gebildet.
     
  • Speicherung Ihres elektronischen Erhebungsbogens:
    Nach der Eingabe speichern Sie die Daten. Die Daten gespeicherten werden nicht gesendet, die Zahlen sind im elektronischen Erhebungsbogen nach dem Speichern erfasst! Die Einträge stehen dem KAV Bayern nach dem Speichern unmittelbar zur Verfügung.
     
  • Sie können jederzeit mit Ihren Zugangsdaten selbst prüfen, ob Ihre Eingaben richtig gespeichert sind und ggf. Korrekturen vornehmen.
    Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Sie bitten, von Anrufen abzusehen, die mit der Kontrolle eventuell "angekommener" Daten verbunden sind. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.
     
  • Ausdruck Ihres elektronischen Erhebungsbogens:
    Nach dem Speichern können Sie Ihren elektronischen Erhebungsbogen ausdrucken. Achten Sie darauf, Ihren Drucker auf Querformat einzustellen.  Die zusätzliche Zusendung eines ausgedruckten Erhebungsbogens an den KAV Bayern ist nicht erforderlich. Vergessen Sie Ihren Ausdruck nicht.
     
  • Korrektur Ihres elektronischen Erhebungsbogens:
    Ab dem Tag der ersten Anmeldung haben Sie bis zum Ende der Eingabefrist Zeit, Ihren elektronischen Erfassungsbogen nochmals zu ändern. Sollten nach diesem Zeitraum Änderungen der elektronischen Eingabe nicht mehr möglich sein, kann dies nur schriftlich mit dem Erhebungsbogen in gedruckter Version (siehe nachfolgend PDF-Download) erfolgen. Kennzeichnen Sie diesen Bogen eindeutig als Berichtigung der elektronischen Daten.
     
  • Zu erfassende Beschäftigte:
    Zu erfassen sind die beim jeweiligen Mitglied/Gastmitglied beschäftigten Personen zum Stichtag.
    Zu diesen Beschäftigten gehören auch die für einen anderen Arbeitgeber tätigen Personen des Mitglieds/Gastmitglieds - z.B. aufgrund einer Personalgestellung) sowie Beschäftigte, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE nach SGB II) tätig sind.
    Dazu gehören ferner Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ruht (z.B. Sonderurlaub, Elternzeit oder Rente auf Zeit), alle in Altersteilzeit befindlichen Beschäftigten (auch in der Freistellungsphase) und Beschäftigte, die keine Krankengeldzuschuss mehr erhalten.
    Zu den Beschäftigten gehören auch Personen, deren Arbeitsverhältnis nicht tarifvertraglich geregelt ist (z.B. Chefärzte), sowie befristet Beschäftigte einschließlich der Saisonkräfte.
    Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter sind voll und nicht nur anteilig zu zählen.
     
  • Nicht zu berücksichtigen sind Beamte, ehrenamtlich Tätige und sonstige Personen, die kein Arbeitsentgelt erhalten, sowie Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen (z.B. sog. Ein-Euro-Kräfte, freie Mitarbeiter an Volkshochschulen oder Musikschulen).
     
  • Weitere Hinweise: siehe nachfolgend PDF-Download am Ende dieser Seite.
     
  • Beachten Sie zusätzlich:
    Von der Zusendung einer gedruckten Version des Erhebungsbogens sehen wir ab. Für Ausnahmefälle steht nachfolgend ein PDF-Dokument zum Download/Ausdruck zur Verfügung. Die in dieser Version enthaltenen Hinweise, Fristen und Erläuterungen gelten entsprechend für die Bearbeitung der Internet-Version. Beachten Sie bitte, dass der über die Internet-Version ausgefüllte Erhebungsbogen immer Vorrang gegenüber dem Erhebungsbogen in gedruckter Version hat. Übersenden Sie uns bitte in keinem Fall zusätzlich einen ausgefüllten gedruckten Erhebungsbogen.
     
  • Verwendung der Daten:
    Die Personalbestandserhebung erfolgt jährlich nach Aufforderung durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Gesamtsumme der Personalbestandserhebung wird nach Abschluss der Erhebung an die VKA gemeldet. Diese Zahl dient der VKA zum einen als Grundlage für Tarifverhandlungen, zum anderen als Grundlage für die Umsetzung der Mitgliedschaft des KAV Bayern e.V. bei der VKA (Stimmen, Beitrag). Der KAV Bayern e.V. verwendet die Zahlen der einzelnen Mitglieder/Gastmitglieder für die Umsetzung der Mitgliedschaft (Stimmen, Beitragsberechnung).  
     
  • Der elektronische Erhebungsbogen, der Grundlage für die Beitragsberechnung im Folgejahr ist und jährlich nach Aufforderung durch den KAV Bayern vom Mitglied/Gastmitglied auszufüllen ist, wird ebenfalls aus dem KAV-Serviceportal gestartet. Jedes Mitglied/Gastmitglied erhält einen Systemzugang, der ausschließlich für den elektronischen Erhebungsbogen verwendet wird und keine weiteren Daten enthält.
    Zusätzlich kann das Mitglied/Gastmitglied einem bereits angelegten User der Mailingliste bzw. der KAV-Sammlung Bayern auch das Recht zum Ausfüllen des elektronischen Erhebungsbogens erteilen.
    Nach Abschluss der jährlichen Erhebung werden die statistischen Daten aus der Datenbank intern gespeichert und nach erfolgter Beitragsberechnung ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet (z.B. zur Vorbereitung von Tarifverhandlungen). Zudem wird die elektronische Datenbank im Internet gelöscht.
     
  • PDF-Download:
    a) Hinweise und Erläuterungen zu den Fußnoten des Personalbestandserhebungsbogens 2024
    b) Personalbestandserhebungsbogen 2024
     
  • Allgemeine Hinweise zu den Onlinediensten, zur Verwendung der Daten sowie zur Freischaltung durch den Administrator des Mitglieds/Gastmitglieds siehe KAVService sowie Datenschutzhinweise.

 


Für Rückfragen setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des KAV Bayern in Verbindung;
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Müller, Tel: 089/530987-50
Frau Ehle, Tel: 089/530987-44
Frau Pavlovic (täglich 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr), Tel.: 089/530987-38