Gremien
Unsere satzungsgemäßen Organe sind:
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter/innen der Mitglieder und findet mindestens alle 2 Jahre statt. Die Mitgliederversammlung wählt u.a. die Mitglieder für Präsidium und Hauptausschuss und fasst beispielsweise Beschlüsse über Satzungsänderungen und den Wirtschaftsplan.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss setzt sich aus 35 Vertreter/innen ordentlicher Mitglieder zusammen und tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehört insbesondere die Beschlussfassung über den Abschluss von Tarifverträgen, Empfehlungen an die Verbandsmitglieder, die Vertretung des KAV Bayern in den Organen der VKA sowie die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus 13 bis max. 15 Mitgliedern des Hauptausschusses. Ihm obliegt u.a. die Vorbereitung von landesbezirklichen Tarifverträgen, die Beschlussfassung über die Aufnahmeanträge zur KAV-Mitgliedschaft sowie über die Anstellung der Geschäftsführung, weiteren Beschäftigten des KAV sowie über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Vorstand
Der Vorstand ist das Exekutivorgan und setzt sich aus 3 Vertretern ordentlicher Mitglieder, die von der Mitgliedersammlung gewählt werden, sowie der vom Präsidium angestellten Hauptgeschäftsführerin zusammen. Hauptverantwortung des Vorstands ist Umsetzung der Vereinsziele sowie die gesetzes- und statuten-konforme Führung der laufenden Geschäfte.
Neben den satzungsgemäßen Organen wird die Verbandsarbeit beim KAV Bayern e.V. ergänzt durch:
Gruppenausschüsse
- Gruppenausschuss für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gruppenausschuss für Nahverkehrsbetriebe
- Gruppenausschuss für Sparkassen
- Gruppenausschuss für Versorgungsbetriebe
- Gruppenausschuss für Soziale Einrichtungen
Diese Fachgremien befassen sich mehrmals im Jahr mit Sachfragen ihres jeweiligen Schwerpunktthemas. Sie können Beschlüsse fassen, um für ihren Bereich die Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen zu sichern. Insbesondere der Gruppenausschuss für Nahverkehrsbetriebe wird im Rahmen der landesbezirklich zu führenden Tarifverhandlungen durch die Geschäftsführung in die Verhandlungen eingebunden.