Beiträge

Für unsere Leistungen erheben wir einen jährlichen Beitrag, der sich aus einem Jahresgrundbeitrag und einer Jahresumlage für jeden umlagepflichtigen Beschäftigten und Auszubildenden (nicht jedoch Beamte) zusammensetzt. Des Weiteren erheben wir beim Ein­tritt in den KAV Bayern e.V. von jedem Neumitglied einmalig eine Aufnahmegebühr, die sich nach der Zahl der Beschäftigten staffelt.

Jahresbeiträge für Mitglieder und Gastmitglieder

Jahresgrundbeitrag*: 390,00 €
Jahresumlage:4,30 €
Jahresumlage Geltungsbereich des TVöD-K: 4,80 €

* Für Verwaltungsgemeinschaften und ihre Mitgliedsgemeinden reduziert sich der Jahresgrundbeitrag je nach Anzahl der beitretenden Körperschaften (VG und Gebietskörperschaften) auf 1/2 bzw. 1/3.

Aufnahmegebühr

BeschäftigteAufnahmegebühr
0 – 10100,00 €
11 – 50200,00 €
51 – 150300,00 €
151 – 500400,00 €
501 – 1.000600,00 €
1.001 – 1.500700,00 €
ab 1.5011.200,00 €