Pressemitteilung vom 07.04.2026 zum TV-N Bayern

Tarifverhandlungen für die bayerischen Nahverkehrsunternehmen

Tarifverhandlungen für die bayerischen Nahverkehrsunternehmen – Streiks trotz deutlich verbessertem Angebot und Verweigerung der Schlichtung

Die Arbeitgeber kritisieren die Warnstreiks im kommunalen Nahverkehr mit aller Deutlichkeit. Es handelt sich um eine erneute Eskalation zu Lasten der Fahrgäste, die nicht dem Stand der Verhandlungen entspricht. Die Gewerkschaft nimmt massive Beeinträchtigungen in Kauf, obwohl die Arbeitgeber ihre Verhandlungsbereitschaft mehrfach unter Beweis gestellt haben. Es wurden in der vergangenen Verhandlungsrunde erneut Angebote unterbreitet, die die finanziellen Möglichkeiten der bayerischen Kommunen bereits bis an die Belastungsgrenze ausschöpfen.

Die Arbeitgeber haben unter anderem Entgeltsteigerungen von mindestens 6% bei einer Laufzeit von 2 Jahren oder Entgeltsteigerungen über 9% bei einer Laufzeit von 4 Jahren angeboten. Darüber hinaus wurden deutliche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vorgeschlagen, die die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften weitgehend erfüllen. Die Gewerkschaft ver.di hat alle Angebote abgelehnt. 

Im Gegenzug hat ver.di die Entgeltforderung auf 550 Euro bei einer Laufzeit von 2 Jahren korrigiert. Diese Forderung beinhaltet nach wie vor eine Entgeltsteigerung von durchschnittlich 14%. Die Forderung nach einer Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich um 2 Wochenstunden wurde aufrechterhalten. Zusätzlich besteht ver.di auf die Erfüllung sämtlicher weiterer Forderungen des umfangreichen Kataloges. 

Die Forderungen bleiben mit Kostensteigerungen von insgesamt über 20 Prozent realitätsfern. Sie sind weder durch die kommunalen Verkehrsunternehmen noch durch die Kommunen zu finanzieren. Ein Tarifabschluss in einem solchen Umfang würde zu höheren Fahrpreisen, Angebotskürzungen oder zusätzlichen Belastungen der Steuerzahler führen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor weiteren Streiks haben die Arbeitgeber erneut den Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung vorgeschlagen. Während der Schlichtung gilt die sogenannte „Friedenspflicht". Das bedeutet, dass bis zum Ende der Verhandlungen über ein Schlichtungsergebnis Streiks ausgeschlossen wären. Die Gewerkschaft hat der Schlichtung eine deutliche Absage erteilt und führt stattdessen erneut umfangreiche Streikmaßnahmen durch. 

Ein weiterer Verhandlungstermin wurde für den 15.04.2026 vereinbart.