Pressemitteilung vom 23.03.2026 zum TV-N Bayern

Tarifverhandlungen für die bayerischen Nahverkehrsunternehmen

Auch in der vierten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der bayerischen Nahverkehrsunternehmen konnte kein Ergebnis gefunden werden. Die Arbeitgeber haben ein deutlich verbessertes Angebot vorgelegt. Es wurden dabei zwei Varianten des Angebotes mit unterschiedlichen Laufzeiten unterbreitet. 

Die erste Variante des Angebotes mit der kürzeren Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2027 enthält Entgeltsteigerungen von mehr als 6 %. 

Die Angebotsvariante mit einer längeren Laufzeit bis zum 31.12.2029 enthält Entgeltsteigerungen von mehr als 9 %. Darüber hinaus beinhaltet diese Variante eine Reduzierung der Arbeitszeit von insgesamt einer Stunde in zwei Schritten, was ein zusätzliches Volumen von 2,6 % und damit insgesamt knapp 12 % bedeutet.  

Hinzu kommen bei beiden Varianten Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen, die die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften weitgehend erfüllen und zusätzliche Kostensteigerungen beinhalten. Hierzu gehören beispielsweise die Erweiterung der Nachtarbeitszuschlages um eine Stunde und eine deutliche Erhöhung der Pauschale um 50 % für Vorbereitungs- und Abschlusszeiten.

Die Arbeitgeber haben die Grenze des Leistbaren erreicht. Eine Einigung war nicht möglich.

Es steht nun zu befürchten, dass erneut Bürgerinnen und Bürger mit weiteren Streiks belastet werden. Die Arbeitgeber haben daher erneut auf den Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung hingewirkt, um weitere Streiks zu Lasten der Bevölkerung abzuwenden. Ver.di hat eine Schlichtung deutlich zurückgewiesen.

Ein weiterer Verhandlungstermin wurde für den 15.04.2026 vereinbart. Die Arbeitgeber haben angesichts des Verhandlungsstandes platziert, dass sie weitere Streiks für unangemessen halten würden.

Die Arbeitgeberseite hat den Gewerkschaften zwei Varianten eines Angebots mit unterschiedlichen Laufzeiten unterbreitet.  

Die erste Variante des Angebotes enthält eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Im Rahmen dieser Laufzeit wird angeboten:

  1. Erhöhung der Entgelte um mehr als 6 % wie folgt:

    - ab dem 01.01.2026 um 4,1 Prozent, mindestens jedoch 120 Euro monatlich, und 
    - ab dem 01.01.2027 um weitere 1,9 Prozent.
     
  2. Arbeitszeit

    a. Ab dem 01.07.2027 Anspruch der Beschäftigten auf Teilzeitbeschäftigung mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 38 Wochenstunden, wobei eine Ablehnung aufgrund entgegenstehender betrieblicher Gründe nicht möglich sein soll. 

    b. Ab 01.07.2027 Möglichkeit für Beschäftigte zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 h mit Zuschlägen von 10 bis zu 25 Prozent für die vereinbarten Erhöhungsstunden. 
     
  3. Erhöhung der Ausbildungsentgelte

    - 01.01.2026 um 75 Euro monatlich und
    - 01.01.2027 um weitere 75 Euro monatlich.
     
  4. Erweiterung des Nachtarbeitskorridors auf 21 Uhr bis 6 Uhr
     
  5. Zulagen für höherwertige Tätigkeiten werden für mehr als eine Entgeltgruppe rückwirkend ab 01.01.2026 gewährt.
     
  6. Erhöhung der Zeitaufwandspauschale für Vorbereitungs- und Abschlusszeiten von 10 auf 15 Minuten 
     
  7. Klarstellung, dass es sich bei § 15 Abs. 3 Satz 2 um eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts handelt
     
  8. Aufhebung der Stufenhemmung für Beschäftigte der EG 8 und 9 ab 01.01.2026
     
  9. Erhöhung Lehrfahrerzulage von 6 % auf 10 % ab 01.01.2026
     
  10. Öffnung für betriebliche Regelungen zur Gewährung von Zuschlägen zugunsten der Beschäftigten für Einsätze zu Zeiten, die schwer zu besetzen sind
     
  11. Aufnahme kurzfristig Beschäftigter in den Geltungsbereich des Tarifvertrages

Die zweite Variante des Angebotes enthält eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Im Rahmen dieser Laufzeit wird angeboten: 

  1. Erhöhung der Entgelte um insgesamt mehr als 9 % wie folgt:

    - ab dem 01.01.2026 um 4,1 Prozent, mindestens jedoch 120 Euro monatlich, und 
    - ab dem 01.01.2027 um weitere 1,9 Prozent 
    - ab dem 01.01.2028 um weitere 1,5 Prozent
    - ab dem 01.01.2029 um weitere 1,5 Prozent.
     
  2. Arbeitszeit 

    a. Ab dem 01.07.2027 Anspruch der Beschäftigten auf Teilzeitbeschäftigung mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf 38 Wochenstunden, wobei eine Ablehnung aufgrund entgegenstehender betrieblicher Gründe nicht möglich sein soll.

    b. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit 
    - ab dem 01.07.2028 auf 38 Stunden wöchentlich
    - ab dem 01.07.2029 auf 37,5 Stunden wöchentlich.

    c. Ab 01.07.2027 Möglichkeit für Beschäftigte zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 h mit Zuschlägen von 10 bis zu 25 Prozent für die vereinbarten Erhöhungsstunden. 
     
  3. Auszubildende

    Erhöhung der Ausbildungsentgelte ab

    - 01.01.2026 um 75 Euro monatlich und
    - 01.01.2027 um weitere 75 Euro monatlich
    - 01.01.2028 um weitere 75 Euro monatlich
    - 01.01.2029 um weitere 75 Euro monatlich
     
  4. Des Weiteren enthält auch diese Angebotsvariante die oben unter Ziffer 4 bis 11 enthaltenen Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. 
     
  5. Verhandlungszusage für den Fall einer hohen Inflationsrate in den Jahren 2028 und/oder 2029